1. Änderungen des Namens, der Adresse und der Bankverbindung des Nutzers sind der Verwaltungsstelle ares GmbH, Langebrügger Straße 2b, 26655 Westerstede unverzüglich telefonisch oder schriftlich mitzuteilen. Durch schuldhafte Unterlassung entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Nutzers.
2. Gerät das Mitglied schuldhaft mit mindestens zwei monatlichen Beiträgen in Zahlungsverzug, so werden die gesamten zukünftigen Beiträge und Pauschalen bis zum nächstmöglichen Vertragsende sofort zur Zahlung fällig.
3. Der monatliche Beitrag wird tagesgenau und danach jeweils montags für 1 Monat im Voraus zur Zahlung fällig. Die Aufnahme- und Verwaltungspauschale von 49,- € ist einmalig zum 1.des Folgemonats fällig. Die Buchungen der Betreuungsgarantie erfolgt rückwirkend alle 6 Monate, in Höhe von 29,- €.
4. Sämtliche Beiträge und sonstige Forderungen verstehen sich inklusive der derzeit geltenden Mehrwertsteuer. Bei Änderungen des gesetzlichen Steuersatzes passen sich die Beiträge und sonstigen Forderungen entsprechend an.
5. Ein gewährter Rabatt auf den wöchentlichen Beitrag verfällt nach der Erstlaufzeit. Der wöchentliche Beitrag wird entsprechend angepasst.
6. Der Nutzer akzeptiert, dass eine Verkürzung der Vorabfristen zur Pre Notifikation auf bis zu drei Tage vor Fälligkeit möglich ist.
7. Der Nutzer willigt ein, dass seine personenbezogenen Daten zu unternehmerischen Zwecken vom Studio und der zentralen Verwaltungsstelle gespeichert werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt ggf. an eine Rechtsvertretung oder ein Inkassounternehmen.
8. Aufgrund steigender Wartungs- und Reparaturkosten, sowie zum Qualitätserhalt erfolgt nach der Erstlaufzeit eine jährliche Beitragserhöhung um 2,00 € im Monat.
9. Zum 1. eines jeden Monats werden alle offenen Forderungen des Verzehrs oder anderer Artikel von dem uns bekannten Konto per SEPA Lastschrift eingezogen.
10. Bei evtl. anfallenden Wartungs- und Reparaturen behalten wir uns vor, den Studiobetrieb bis zu maximal 2 Wochen im Jahr ruhen zu lassen. Die Beiträge sind in diesem Zeitraum weiterhin fällig.
11. Der Nutzer des Moduls -Solarium- hat die Möglichkeit einer Einzelberatung nach § 7 Abs. 4. Diese wird auf Wunsch des Nutzers im Studio vereinbart.